Beschluss VA SCH 06 / 2025
Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.08.2025, die nachfolgend genannte Spende anzunehmen und wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Richard Wehack | 500,00 € | Spende für 100 Jahre FFw Schleife | Geldspende | 16.06.2025 |
Schleife, den 20.08.2025
Beschluss SCH 31 / 2025
Rückabwicklung des Zielabweichungsverfahrens/Waldumwandlung durch Rücknahme des Zielabweichungsantrages/Waldumwandlung bei der Landesdirektion Sachsen durch die Gemeinde Schleife.
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2025:
Die Gemeinde Schleife beauftragt den Bürgermeister, den bei der zuständigen Landesdirektion Sachsen gestellten und bewilligten Antrag auf Zielabweichung/Waldumwandlung, Geschäftszeichen 34-2417/816/5, zurückzunehmen. Als Begründung hat der Bürgermeister anzuführen, dass der Gemeinderat Schleife niemals einen Beschluss zur Einleitung und Führung eines Zielabweichungsverfahrens/Waldumwandlung gefasst hat. Vor Versendung des Schreibens an die Landesdirektion Sachsen ist dieses dem Gemeinderat zur Prüfung und zur Kenntnis vorzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Landratsamt Görlitz, bei dem der Antrag auf Errichtung und Betrieb von 17 WEA unter Aktenzeichen Schleife-BImSchG-BA2.1 17 WEA 17.12.2024 geführt wird, von der Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses 20/2023 zu informieren. Vor Versendung des Schreibens an das Landratsamt Görlitz ist dieses dem Gemeinderat zur Prüfung und zur Kenntnis vorzulegen.
Schleife, den 03.09.2025