Informationen zur Reinigung der Struga und des Groß Dübener Wassers 2025
Die diesjährige Gewässerunterhaltung der Struga erfolgt, wie in den Vorjahren, durch die Firma Nadebor aus Krauschwitz. Die Struga und das Groß Dübener Wasser werden ab Ende September gereinigt. Vorgesehen sind dabei die Mahd der Uferböschungen, die Krautung der Grabensohle d.h. die Beseitigung des Pflanzengutes aus dem Gewässerbett, das Ablegen des Mähgutes auf dem seitlichen Vorland und das spätere Mulchen. Bei dichter Bebauung und bei Gartengrundstücken erfolgt der Abtransport aus diesem Bereich.
Vorhandene stationäre Wasserentnahmestellen in der Struga sind zu entfernen, da sie gemäß dem Sächsischen Wassergesetz unzulässig sind. Der Zugang zu den Gewässerrandstreifen bzw. die Befahrbarkeit mit entsprechender Technik ist durch die angrenzenden Grundstückseigentümer sicher zu stellen.
Die Arbeiten sind Teil des Maßnahmeplans der LE-B zur Minderung der Wirkungen der bergbaulichen Grundwasserabsenkungen auf die Gemeinde Schleife. LE-B übernimmt dabei innerhalb der Gemeindegrenzen die finanziellen Aufwendungen der notwendigen Beräumung.
Die Unterhaltung der Gräben ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, wobei die Unterhaltungspflicht in der Regel bei den Gemeinden, bei Gräben „untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung“ auch bei den jeweiligen Grundstückseigentümern liegt. Ziel ist der Schutz von Ufern und Böschungen und die Aufrechterhaltung eines hinreichenden Wasserabflusses.
Der Bereich der Struga, der im Rahmen der Baumaßnahme „Naturnahe Rückführung der Struga im Bereich der Ortslage Schleife“ renaturiert wurde, wird per Handarbeit beräumt.