Das Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Ländliche Entwicklung, beabsichtigt für Teile der Gemarkungen Breitenfeld, Markneukirchen und Siebenbrunn, Stadt Markneukirchen, sowie der Gemarkung Adorf der Stadt Adorf/Vogtl. ein Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 1, 4 und 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen.
Hauptziele der Flurbereinigung sind die Verbesserung der Agrarstruktur durch Zusammenlegung und Erschließung der landwirtschaftlicher Flurstücke, Übertragung der öffentlichen Grundstücke an angeeignete Träger, Verbesserung der Infrastruktur durch Wegebau, Verbesserung der Erschließung der Landwirtschaftsbetriebe und der Hausgrundstücke, Förderung der allgemeinen Landeskultur unter Berücksichtigung der Ökologie, Unterstützung der Landentwicklung für Ver- und Entsorgungsanlagen, Freizeit und Erholung u. a. m., Sicherung des Eigentums durch Abmarkung und Verbesserung der Verwertung, eine flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Sicherung der Erschließung der Flurstücke im Flurbereinigungsgebiet.
Für das Gelingen des Flurbereinigungsverfahrens ist die Mitwirkung aller Eigentümer notwendig.
Um das geplante Flurbereinigungsgebiet sinnvoll abzugrenzen, wird es voraussichtlich einen Großteil der Gemarkung Breitenfeld (Ortslage sowie umgebende landwirtschaftliche Flächen, teilweise Waldflächen im Randbereich) sowie in geringem Umfang angrenzende land- und forstwirtschaftliche Flächen der Gemarkungen Markneukirchen, Siebenbrunn und Adorf umfassen.
Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes liegt während der Öffnungszeiten wie folgt aus:
| - | in der Zeit vom 06.02.2026 bis 10.03.2026 im Zimmer 1.02 in der Stadtverwaltung Markneukirchen, Am Rathaus 2, 08528 Markneukirchen |
| - | in der Zeit vom 11.02.2026 bis 10.03.2026 im Zimmer 2.1 (Bauamt) in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 3, 08606 Adorf/Vogtl. und |
| - | in der Zeit vom 19.02.2026 bis 10.03.2026 im Zimmer 30 in der Stadtverwaltung Schöneck, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck zur Einsichtnahme aus. |
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden hiermit zu einer
Aufklärungsversammlung
am Dienstag, den 10.03.2026, um 19:00 Uhr
in das Bürgerhaus (Alte Schule)
im Ortsteil Breitenfeld,
Neue Markneukirchner Str. 5,
08258 Markneukirchen
eingeladen.
In dieser Versammlung werden die Anwesenden eingehend über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten, sowie über die bestehenden Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 FlurbG).
Plauen, 7.01.2026