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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Winterdienst

und sehr viele Anlieger kommen ihren Pflichten der hiesigen

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

nach.

Es fallen nur die Gehwege auf, deren Verantwortliche weder räumen noch streuen. Schade!

Kurz zusammengefasst die Pflichten nach der o.g. Satzung:

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es sind alle Gehwege und Zufahrten zu reinigen,

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die Räumpflicht von Schnee und Eis umfasst die Breiten, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist - das sind mindestens auf drei Viertel der Gehwegbreite,

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der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Gehwegteil (und soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn) anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßenläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann;

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die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist, für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mind. einem Meter zu räumen;

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die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden und geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden;

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es muss bei Schnee- und Eisglätte so rechtzeitig gestreut werden, dass die Gehwege von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können,

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gestreut werden soll mit abstumpfendem Material wie Sand und Splitt, auftauende Streumittel dürfen nur bei Eisregen verwendet werden,

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die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein – bei weiterem Schneefall oder wenn wieder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich – bei Bedarf auch wiederholt – zu räumen und zu streuen bis 21.00 Uhr.

Danke an alle, die den Schöneckern und Gästen auch im Winter einen sicheren Weg zur Verfügung stellen.

Die vollständige Satzung können Sie auf der Internetseite der Stadt Schöneck/Vogtl., www.stadt-schoeneck.de, nachlesen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung wenden – Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Zimmer im Sachgebiet Recht/Sicherheit/Ordnung – Telefon: 037464 870 129 oder E-Mail: ordnungsamt@stadt-schoeneck.de.