(1) Die Gemeinde Mühlental unterhält im Gemeindegebiet die nachfolgend aufgeführten Leichenhallen:
| a) | OT Marieney, Flurstück 930/2 Gemarkung Marieney |
| b) | OT Unterwürschnitz, Flurstück 372c Gemarkung Unterwürschnitz |
| c) | OT Wohlbach, Flurstück 350/2 Gemarkung Wohlbach |
(2) Die Leichenhallen sind öffentlich gewidmet und dienen der würdevollen Aufbahrung von Verstorbenen im Zusammenhang mit einer Bestattung oder einer Totengedenkfeier auf dem jeweiligen Friedhof.
(3) Für die Nutzung, Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten sowie die Schlüsselgewalt ist verantwortlich:
generell: | -> Gemeinde Mühlental – Bauhof |
| zusätzlich für den | ||
| b) | OT Unterwürschnitz | -> Kirche |
(4) Die unter Absatz 3 genannten örtlichen Ansprechpartner koordinieren die Nutzung vor Ort. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Mühlental.
(5) Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwandes für die Unterhaltung und Betreibung der Leichenhallen sowie deren Benutzung ein Benutzungsentgelt nach dieser Ordnung.
(6) Für jede Nutzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Nutzer abzuschließen (siehe Anlage 1).
(1) Die Benutzer verpflichten sich:
| - | die genutzten Räumlichkeiten in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen worden sind, |
| - | die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu behandeln, |
| - | alle mitgebrachten Gegenstände nach der Nutzung zu entfernen. |
(2) Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen sowie am Gebäude (z. B. Wänden, Fußboden, Decke usw.) sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen und vom Verursacher auf dessen Kosten zu beseitigen.
(3) Eine Haftung der Gemeinde für Gegenstände, die Eigentum des Nutzenden sind, oder dem Verstorbenen beigelegt werden, ist ausgeschlossen.
(4) Ebenso erfolgt die Benutzung auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden haftet die Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit.
(1) Für die Benutzung (inklusive Reinigung) der Leichenhallen wird pro Nutzung ein Benutzungsentgelt von 60,00 € erhoben. Die Reinigung erfolgt in den Objekten Marieney und Wohlbach durch den Bauhof (Hauptstr. 15, 08626 Mühlenal/OT Marieney,Tel.: 037464 339 152).
(2) Im Objekt Unterwürschnitz erfolgt die Reinigung durch die Kirche
(Kirchgemeindeverwaltung Görnitzer Weg 8, 08606 Oelsnitz, Tel.: 037421 2 29 29).
(1) Zur Zahlung des Entgeltes ist der jeweilige Antragsteller bzw. Vertragspartner der Gemeinde Mühlental verpflichtet.
(1) Das Entgelt entsteht mit der Inanspruchnahme der Leichenhalle.
(2) Das Entgelt wird nach Beendigung der Nutzung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto der Gemeinde Mühlental zu überweisen.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt separat durch die Gemeindeverwaltung.
(4) Wird das Entgelt nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, werden Säumniszuschläge und Mahngebühren gemäß der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Mühlental erhoben.
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung vom 01.03.2008 außer Kraft.
Mühlental, den 19.12.2025