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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Das Ordnungsamt informiert

Hinweise zur Tierhaltung

In den vergangenen Jahren wurde im Schönecker Anzeiger und an den Bekanntmachungstafeln schon wiederholt auf die Regelungen in der Polizeiverordnung zur Haltung von Tieren hingewiesen.

Trotz dieser Hinweise kommt immer wieder zu erheblichen Verstößen gegen die Regelungen der Polizeiverordnung.

Die Hinterlassenschaften von Tieren sind in allen Orten unserer Verwaltungsgemeinschaft sichtbar. Spielplätze, Hauseingänge und

–wände, Straßen- und Wegeränder, Gehwege, Grünflächen in Parks und Bushaltestellen sind betroffen.

Das muss alles nicht sein!

Sollte festgestellt werden, dass ein Halter oder Führer eines Tieres seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, wird diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße (bei einem ersten Verstoß mit wenigstens 25,00 €, bei einem weiteren Verstoß mit wenigstens 100,00 €) geahndet.

Hinweise zu Verstößen gegen die Polizeiverordnung werden im Rathaus der Stadt Schöneck/Vogtl. entgegengenommen. Sie können Ihre Beobachtungen gerne unter der Telefonnummer: 037464/870129 oder per E-Mail unter: ordnungsamt@stadt-schoeneck.de mitteilen.

Danke für Ihre Hilfe.

Nochmals sei auch auf die Leinenpflicht für Hunde hingewiesen; so besteht diese Pflicht u.a. in öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen, auf Geh- und Radwegen, auf Straßen innerorts ohne Gehwege und auf Märkten. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.

Fundtiere der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck/Mühlental nimmt das Tierheim Kandelhof auf – Kontakt: Tierschutzverein Plauen und Umgebung e. V., Am Kandelhof 1a, 08538 Weischlitz OT Krebes, Telefon: 037433/5442, E-Mail: info@tierheim-kandelhof.de.