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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Hinweise zur Polizeiverordnung

Lärm – muss nicht immer sein

und darf auch nicht sein.

Die Polizeiverordnung, die für die Stadt Schöneck/Vogtl. und Gemeinde Mühlental gilt, enthält im Abschnitt 3 „Schutz vor Lärmbelästigungen“ verschiedene Regelungen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

In der Nachtruhe – die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr – sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Nachtruhe mehr als unvermeidbar stören.

Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, auch Musikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden; in öffentlichen Anlagen dürfen solche Geräte nur bis 21.00 Uhr benutzt werden.

Aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen darf kein Lärm nach außen dringen.

Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze dürfen in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr nicht benutzt werden.

Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen nur in der Zeit von montags bis freitags von 7.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt werden. Hierzu bestimmt die Geräte- und Maschinenlärmverordnung – 32. BImSchV näher, dass z.B. in Wohngebieten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor ohne EU-Umweltzeichen auch in der Zeit von 17.00 bis 9.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.

In Wertstoffcontainer darf werktags nur von 7.00 bis 20.00 Uhr eingeworfen werden; an Sonn- und Feiertagen darf nichts eingeworfen werden.

Fragen zur Polizeiverordnung werden im Rathaus der Stadt Schöneck/Vogtl. - Sachgebiet Recht/Sicherheit/Ordnung - beantwortet. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer: 037464 870129 oder per E-Mail (ordnungsamt@stadt-schoeneck.de) an uns wenden.