Vorraussichtlich im Zeitraum Oktober/ November diesen Jahres finden planmäßige Waldumbau-/Waldpflegemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerter Instandsetzung der Wege statt.
Zu den geplanten Maßnahmen hat sich der Stadtrat im April in einem Vororttermin mit dem für den Stadtwald Schöneck zuständigen Revierförster informiert und prinzipielle Zustimmung gegeben.
Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten Wege gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder gekennzeichnet.
An Wochenenden und Feiertagen sind die Wege – sofern keine Absperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.
Stellenweise ist mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zum Abschluss der Wegeinstandsetzung zu rechnen.
Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit und ist zu beachten!