Haben Sie an Ihrem Briefkasten den Sperrvermerk „Keine Werbung“ angebracht, kann dies ein Grund für eine fehlende Zustellung des Schönecker Anzeigers sein. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist in diesem Fall nicht möglich, da Sie mit diesem Vermerk als Empfänger ihr Selbstbestimmungsrecht gegen den Einwurf von sogenannten POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen ausüben. Die Bundesnetzagentur hat Postzustelldienste aufgefordert, solche Sperrvermerke grundsätzlich zu beachten.
Da die Zustellung des Amtsblattes als eine ebensolche „unadressierte POSTAKTUELL-Sendung“ erfolgt, bedeutet es, dass Haushalte mit dem benannten Sperrvermerk möglicherweise kein Amtsblatt erhalten.
Wer trotz Werbe-Sperrvermerk nicht auf den Schönecker Anzeiger verzichten möchte, kann sich ein Exemplar an den Auslagestellen Rathaus Schöneck, Geschäftsstelle der Sparkasse in der Hauptstraße, an der Tankstelle, im Infopoint am Museums-Cafe/Heimatmuseum abholen oder unter www.stadt-schoeneck.de als E-Paper lesen und auch abonnieren.
Die nächste Ausgabe des "Schönecker Anzeiger" erscheint am 21.11.2024. Die Redaktion nimmt Ihre Beiträge bis Freitag, 08.11.2024, 8:00 Uhr, entgegen.