Spätestens mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 gilt insbesondere für Handwerksbetriebe, Landwirtschaftsbetriebe und sonstiges Gewerbe ein sogenanntes Mengenkriterium auch beim Einsammeln von LVP.
Informationen hierzu finden Sie bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/k
atalog-systembeteiligungspflicht/grundlegende-informationen
Wer bisher sein Gewerbe nicht zur Sammlung und Entsorgung gemeldet hat, was in der Regel bedeutet, dass der gewerbliche Anfall von LVP nicht über Behälter entsorgt wird, sollte sich mit dem künftigen Entsorger RECYCLINGHOF Farsleben GmbH in Verbindung setzen.
Telefon: 0800 2818700, Fax: 039359 227364 oder E-Mail: info@recyclinghof-farsleben.de
Die Fa. Recyclinghof Farsleben GmbH übernimmt ab dem 01.01.2025 die Entsorgung von Leichtverpackungen im Gebiet des Vogtlandkreises.
Hilfsweise steht Ihnen auch die Beratungsstelle im Amt für Abfallwirtschaft unter 03741 300 2292 zur Verfügung.