Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
am 24.11.23 un, 19.00 Uhr
im "Zur Brauschänke"
in Schöneck
werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schilbach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bestätigung der Tagesordnung |
| 4. | Kassenbericht |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Beschluss zur Verwendung des Reinertrages |
| 7. | Pachtauszahlung gegen gültigen Grundbuchauszug |
| 8. | Sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Schöneck, 09.10.2023