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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 11/2023
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Mobilfunkausbau

Das Thema Mobilfunkausbau ist auch für Schöneck weiterhin präsent.

Nachstehend sollen ein paar allgemeine Informationen dazu gegeben werden:

Kommunen kommt beim Mobilfunkausbau eine bedeutende Rolle zu. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Auswahl geeigneter Standorte für Sendeanlagen.

Die Mobilfunkbetreiber haben sich verpflichtet, entsprechende Vorschläge zu berücksichtigen, sofern sie technisch und wirtschaftlich realisierbar sind.

Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalstrategie das Ziel formuliert, dass möglichst überall eine moderne Mobilfunkversorgung zur Verfügung stehen soll. Die Lizenzbedingungen für die Nutzung der von den Netzbetreibern ersteigerten Mobilfunkfrequenzen fordern ausdrücklich eine Versorgung mit hohen Datenraten. Deshalb beinhaltet der Ausbau der Netze nicht zuletzt die konsequente Bereitstellung des Mobilfunkstandards 5G, der eine deutlich schnellere und größere Datenübertragungsrate ermöglicht, wie das Informationszentrum Mobilfunk darlegt.

In einem föderalen System ist aber nicht nur der große politische Wille ausschlaggebend, sondern ebenso die Umsetzung vor Ort in den Kommunen. Damit eine flächendeckende Versorgung ermöglicht wird, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, ist der weitere Ausbau der Infrastruktur notwendig.

Derzeit gibt es in Deutschland nach Angaben des Informationszentrum Mobilfunk rund 74.000 physische Mobilfunk-Antennenstandorte. Um die Versorgungsauflagen bis 2025 zu erfüllen, notwendige Kapazitätserhöhungen in den jeweiligen Mobilfunknetzen vorzunehmen und die Grundlagen für innovative 5G-Anwendungen zu schaffen, müssen neue Standorte gefunden, gebaut und in Betrieb genommen werden.

Der mobile Datenverkehr wird durch 5G weiter wachsen. Kommunikation weitet sich zunehmend auf Maschinen und Geräte aus, die sich im Internet der Dinge vernetzen. Entsprechend müssen die Funknetze ausgebaut werden, um den wachsenden Bedarf an schnellen Datenverbindungen zu decken.

In den meisten Fällen beginnt der für die Kommune wahrnehmbare Realisierungsprozess mit der Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber. Dabei wird der sogenannte Suchkreis übermittelt. Das ist das Areal, in dem eine neue Basisstation errichtet werden soll, um ein bestimmtes Gebiet mit Mobilfunk zu versorgen. Für den Aufbau eines neuen freistehenden Sendemastes ist in der Regel - sofern keine Genehmigungsfreiheit vorliegt - eine baurechtliche Genehmigung einzuholen. Im Zuge der Baugenehmigung ist die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, insbesondere des Denkmalschutzrechtes und des Naturschutzrechtes.

Um das Abstimmungsverfahren zwischen Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern zu vereinfachen, gibt es bereits seit Juli 2001 die sogenannte Mobilfunkvereinbarung - exakt heißt sie „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes". In ihr haben die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag mit den seinerzeit am Markt aktiven Mobilfunknetzbetreibern einen gemeinsamen Handlungsrahmen vereinbart. Mit dieser Vereinbarung wurde den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt- oder Gemeindegebiet eingeräumt.

So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und mittels klar abgegrenzter Suchkreise in Frage kommende Gebiete für neue Mobilfunkstandorte aufzuzeigen. Die Kommunen haben wiederum das Recht, eigene Standortvorschläge einzubringen. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich, diese Vorschläge zu prüfen und - sofern sie technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sind vorrangig zu berücksichtigen.

Im Jahre 2020 wurde die Mobilfunkvereinbarung aktualisiert und an den neuen technischen und gesellschaftlichen Rahmen der Mobilfunknutzung angepasst, beispielsweise im Hinblick auf die Einführung kleinzelliger Mobilfunkinfrastruktur (Small Cells).

Nach Einschätzung von Ralph Sonnenschein, Referatsleiter für Telekommunikationsinfrastruktur beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, hat sich die Mobilfunkvereinbarung in der Praxis bewährt. Allerdings bleibe es für kommunale Verantwortungsträger eine Herausforderung, zwischen Befürwortern und Gegnern des Mobilfunkausbaus vor Ort zu moderieren. Aus seiner langjährigen Erfahrung empfiehlt er, in allen Abläufen ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten. Dazu zählt auch, über den wissenschaftlichen Sachstand zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder zu informieren. Sowohl der Deutsche Städte- und Gemeindebund als auch das Informationszentrum Mobilfunk bieten dafür umfangreiches Informationsmaterial für Kommunen.

Wenn eine Abstimmung vor Ort besonders strittig ist, können sich Kommunen an eine Clearing-Stelle beim Deutschen Städte- und Gemeindebund wenden. In den Verfahren wird geprüft, ob die Vorgaben der Mobilfunkvereinbarung auf beiden Seiten eingehalten wurden.

Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber - Deutsche Telekom, 02 Telefonica, Vodafone, 1&1 Mobilfunk - haben im Juni 2023 gegenüber der Bundesregierung eine neue Selbstverpflichtung über Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland abgegeben, wie das Informationszentrum Mobilfunk mitteilt. Sie gilt für fünf Jahre und verIängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr. Mit der neuen Selbstverpflichtung bekennen sich die Unternehmen unter anderem zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, das auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (lnternational Commission on non-ionizing radiation protection, ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) basiert. Dieses sieht insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vor. Beide Fachgremien haben erst jüngst das deutsche Schutzkonzept bestätigt.

„Wir haben seit Jahrzehnten einen vorbildlichen Strahlenschutz in Deutschland. Im Mobilfunkbereich werden klare rechtliche Vorgaben durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Betreiber ergänzt. Das nutzt dem Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz und hilft der öffentlichen Akzeptanz der Mobilfunktechnik", sagt Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Durch die Abgabe der Selbstverpflichtung wird aus Sicht der Beteiligten ein wichtiger Beitrag für den konfliktfreien Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland geleistet.

Quelle: der gemeinderat, Nr. 9/2023

Für Schöneck im Einzelnen wurde durch den Anbieter Telefonica ein Suchkreis für einen neuen Standort vorgegeben.

Bisher wurden alle von Seiten der Stadt vorgeschlagenen Standorte, die sich in größerer Entfernung zu schutzwürdiger Infrastruktur befinden, abgelehnt.