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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Information des Einwohnermeldeamtes - Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Wichtige Informationen zum Wegfall der Kinderreisepässe ab 01.01.2024 – Kinder benötigen künftig einen Personalausweis.

Ab 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

D. h., dass Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, entweder für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum einen Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), oder für Reisen außerhalb der EU einen Reisepass (Preis: 37,50 Euro) für ihre Kinder benötigen. Die Gültigkeit dieser Dokumente beträgt 6 Jahre.

Auskunft darüber welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter. Das Einwohnermeldeamt darf keine verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.