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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Änderungen bei der Abgabe von Altkleidern sowie Elektro- und Elektronikschrott ab dem 01.01.2025

Wie das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Behörde mitteilte, ist ab dem 01.01.2025

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die Entsorgung von Altkleidern nur noch über die im Vogtlandkreis vorhandenen vier Wertstoffhöfe Plauen, Oelsnitz, Falkenstein und Reichenbach, OT Schneidenbach, möglich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Altkleider bei verschiedenen Unternehmen abzugeben. Eine Liste dieser Firmen finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises unter www.vogtlandkreis.de/Abfall-ABC.

Es wird darauf hingewiesen, dass Schuhe nicht entgegengenommen werden, diese gehören in die Restmülltonne.

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Elektro- und Elektronikschrott nicht mehr über die bereitstehenden Container entsorgt werden kann. Es kann die Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten kostenlos beim Amt für Abfallwirtschaft beauftragt werden; außerdem ist der Einzelhandel zur Rücknahme von Elektrokleingeräten verpflichtet, sogar ohne Kauf eines Neugerätes.

Bis zum Jahresende werden die Container für Altkleider sowie Elektro- und Elektronikschrott von den jeweiligen Standorten abgezogen.