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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 3/2025
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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2. Aufruf Bürgerstiftung Schöneck/Vogtl. – Jetzt Gründungsmitglied werden!

Werte stiften und Gutes tun - Gemeinsam für eine lebendige Gemeinschaft

Der Stadtrat Schöneck/Vogtl. hat mit seinem Beschluss am 27.01.2025 die Bürgerstiftung Schöneck/Vogtl. auf den Weg gebracht.

Immer mehr Menschen erkennen, wie bedeutsam es in unserer Gesellschaft geworden ist, den Blick nicht mehr nur auf sich selbst, sondern auch auf andere zu richten.

Sie zeigen bürgerschaftliches Engagement und setzen sich für das Gemeinwohl ein. In Vereinen, Kirchgemeinden, bei der Feuerwehr, im Umweltschutz, im Hospizdienst und auf vielen anderen Gebieten.

Neben ihrer Freizeit und Kraft setzen die Menschen dabei oft auch Geld und Vermögen ein, um ihr Herzensanliegen zu unterstützen. Um solch persönliches Engagement dauerhaft zu sichern und Gleichgesinnte miteinander zu vereinen, findet der Stiftungsgedanke immer mehr Zuspruch.

Es handelt sich um eine gemeinnützige Stiftung für alle Bürger, Bürger werden zu Partnern der Kommune und es versteht sich als Angebot an die Bürger zum Mitmachen und Mitwirken

Die Bürgerstiftung Schöneck/Vogtl. ist ein solches Bündnis von Menschen die etwas bewegen wollen.

Für das Grundstockvermögen übernimmt die Sparkasse Vogtland einen Großteil - pro Einwohner werden 1 Euro von der Sparkasse Vogtland gestiftet. Notwendig sind nun mindestens 10.000 Euro, welche zur Gründung der Stiftung benötigt werden – und hier sind Sie gefragt!

Wir als Stadt Schöneck/Vogtl. wollen die Mittel aus unserer Bürgerstiftung in unsere Stadt und deren Ortsteile investieren, und Sie können mit Ihrer Zuwendung dazu beitragen.

Das können sein:

gesellschaftliches Engagement fördern,

Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens,

Umsetzung gemeinnütziger Projekte und Maßnahmen,

vielfältige Stiftungszwecke z. B. Bildung, Heimatpflege, Sport, Kultur, Soziales, Umwelt, Ortsverschönerung,

Grundlage für künftige Generationen, der Stadt und ihren Menschen Gutes zu tun.

In einem ersten Schritt muss der Grundstock von mindestens 10.000 € erreicht werden.

Dafür muss Ihre Zustiftung bis zum 26. März 2025 mit einem Mindestbetrag von 300 € oder mehr auf das Stiftungskonto eingehen, Sie werden dann auf der einmaligen Gründungsurkunde namentlich – sozusagen eine einmalige Chance für Sie oder Ihr Unternehmen! genannt.

Nach Erreichen des Grundstocks können dann alle Bürgerinnen und Bürger ihre beliebige Spende oder Zustiftung unter Nennung des gewünschten Verwendungszweckes auf das Stiftungskonto überweisen.

Bei Fragen können sie sich gerne direkt an mich wenden: Tel.: 037464 870-0, E-Mail: buergemeister@stadt-schoeneck.de

Bitte nutzen Sie für Ihre Zuwendung unser Stiftungskonto:

DT Deutsche Stiftungstreuhand / Bürgerstiftung Schöneck/Vogtl.

IBAN: DE 40 8705 8000 0101 0645 60

BIC: WELADED1PLX

Verwendungszweck:

Zustiftung

vollständiger Name und vollständige Anschrift

Beim Verwenden des QR-Codes öffnen Sie bitte vorher Ihre Banking-App!

Über den aktuellen „Konto“-stand werden wir regelmäßig informieren!

Andy Anders
Bürgermeister