Die Stadt stellt als öffentliche Einrichtung das Bürgerhaus Schöneck mit Saal und Treff sowie die Dorfgemeinschaftshäuser in Arnoldsgrün, Eschenbach, Gunzen und Schilbach den Bürgern zur öffentlichen bzw. auch privaten Nutzung zur Verfügung und erhebt Benutzungsentgelte.
Ebenfalls ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Benutzungsentgelte in regelmäßigen Abständen zu kalkulieren. Die Kalkulation erfolgte und die Benutzungsentgelte wurden mittels Stadtratsbeschluss am 23.02.2026 wie folgt festgelegt:
| Gebäude | Neue Benutzungsentgelte ab 01.04.2026 pro Nutzungstag | Ansprechpartner |
| Bürgerhaus Saal (180 Personen) | örtl. Vereine ohne Bewirtung: 25 € örtl. Vereine mit Bewirtung: 100 € Sonstige: 250 € Gewerbliche mit überwieg. städt. Interesse: 50 € | Frau Sabine Wahlich Stadtverwaltung Schöneck |
| Bürgerhaus Treff (30 Personen) | örtl. Vereine Proben/Versammlungen: 15 € Veranstaltungen örtl. Vereine: 50 € Sonstige: 100 € Gewerbliche mit überwieg. städt. Interesse: 100 € | Frau Sabine Wahlich Stadtverwaltung Schöneck |
| DGH Arnoldsgrün (45 Personen) | 125 € | Frau Katrin Fripan-Schramm Arnoldsgrün |
| DGH Schilbach (48 Personen) | 150 € | Frau Elke Keller Schilbach |
| DGH Gunzen (60 Personen) | 150 € | Herr Andreas Engelbrecht-Eichstädt Gunzen |
| Tourist. Unterkunft Eschenbach (20 Personen) | 50 € | Frau Angelika Lorenz Eschenbach |
Die Kalkulation ergab tatsächlich höhere Benutzungsentgelte, allerdings entschied sich der Stadtrat zugunsten der Bürger für einen reduzierten Satz, der ab 01.04.2026 gilt.
Weiterhin besteht für die Dorfgemeinschaftshäuser Arnoldsgrün, Gunzen, Eschenbach und Schilbach sowie für den Treff im Bürgerhaus die Möglichkeit eigenständig die Reinigung durchzuführen oder entgeltlich einen Dienstleister der Stadt zu beauftragen.
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Vermietungen der Bürgerhäuser sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer städtischen Homepage unter www.stadt-schoeneck.de/Buergerhauser