Titel Logo
Schönecker Anzeiger
Ausgabe 4/2025
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Illegaler Gehölzschnitt im Stadtpark

Im westlichen Teil des Stadtparks in Schöneck kommt es in letzter Zeit vermehrt zu illegaler Verstümmelungen von Waldbäumen. Auf der Fläche entlang der Heiztrasse (oberer Verbindungsweg) wurden im Jahr 2022 über Fördermittel verschiedene Baum- und Straucharten angepflanzt. Besonders im südlichen Teil der Fläche wurde auf heimische Wildsträucher wie roter Hartriegel oder das europäische Pfaffenhüttchen zurückgegriffen.

Es wurden an dieser Stelle einige Pflanzen von Personen auf 1,5 m Höhe eingekürzt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Waldgesetz Abs. 2 handelt. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Hinweise sind an:

Kontakt: Tony.Gottschlich@smekul.sachsen.de;

Tel.: +49 1735776506

zu richten.

Tony Gottschlich
Leiter Forstrevier Schöneck