Traditionelle Höhenfeuer werden auch in diesem Jahr in allen Ortsteilen unserer Stadt bzw. Gemeinde stattfinden.
Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle (wie Baum- und Heckenschnitt, Laub und Gras) in Eigenverwertung, beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden, über die Biotonnen, durch Abgabe auf einem der Vogtländischen Wertstoffhöfe oder über private Entsorger zu entsorgen sind. Verbrannt werden dürfen Gartenabfälle nicht. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar.
Sogenannte Brauchtumsfeuer, z.B. die Höhenfeuer am 30. April, sind Ausnahmen davon. Auskunft hierzu in der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl. erteilt Frau Zimmer, Tel.: 037464 870 - 129, E-Mail: ordnungsamt@stadt-schoeneck.de.