Titel Logo
Schönecker Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wiederholung

Nochmals der Hinweis:

Feuerwerke – Ausnahmeerlaubnis notwendig

Ein Feuerwerk, das nicht am 31. Dezember oder dem 1. Januar abgebrannt werden soll, bedarf einer Ausnahmeerlaubnis. Die Ausnahmeerlaubnis erteilt die Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., wenn das Feuerwerk nicht von einem entsprechenden Fachbetrieb sondern z.B. von Privatpersonen abgebrannt wird.

Sollte ein Feuerwerk ohne Erlaubnis abgebrannt werden, ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.

Ihre Fragen zu den Voraussetzungen der Ausnahmeerteilung und ggf. weiter notwendigen Erlaubnissen können Sie gerne an das Sachgebiet Recht/Sicherheit/Ordnung richten - Telefon: 037464 870129 oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-schoeneck.de. Hinweise zu Verstößen richten Sie bitte auch an die vorgenannten Kontaktdaten.