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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 6/2025
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Führerscheinumtausch

Aufgrund von Anfragen wird an dieser Stelle nochmals auf die Umtauschpflicht von Führerscheinen gegen einen EU-Führerschein hingewiesen.

Das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Behörde kommuniziert hierzu:

Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen, der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (bei Ausstellung bis 31.12.1998) beziehungsweise Ausstellungsjahr des Führerscheines (bei Ausstellung ab 01.01.1999). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Eine tabellarische Übersicht über die Umtausch-Staffelung finden Sie in der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.“

Auszug Anlage 8e:

Weitere Informationen sind beim LRA Vogtlandkreis unter www.vogtlandkreis.de erhältlich. Das SG Fahrerlaubnisrecht ist unter Tel. 03741/300-2778 oder per Mail: fuehrerscheinstelle@vogtlandkreis.de erreichbar.