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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Hinweise zur Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Räum- und Streusatzung)

Nicht nur im Winter gilt die o.g. Satzung, sondern auch in der jetzigen Jahreszeit.

Es ist geregelt, dass die Reinigung die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub umfasst. Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Gräben geschüttet werden.

Damit alle Einwohner und Gäste unserer Stadt die Gehwege gefahrlos nutzen können und die Stadt ein gutes Bild abgibt, bitten wir um Beachtung der Satzung. Sie können die Satzung auf der Internetseite der Stadt Schöneck/Vogtl. unter: Bürgerservice, Rathaus, Ortsrecht nachlesen.

Weiter bitten wir alle Grundstücksverantwortlichen nochmals darauf zu achten, dass Gehwege und Fahrbahnen nicht durch überhängende Pflanzen/-teile behindert und diese ggf. entfernt werden.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne – rufen Sie uns an unter: 037464 870129 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: szimmer@stadt-schoeneck.de.