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Schönecker Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental
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Schönecker Anzeiger - Wichtiger Hinweis für die zukünftige Zustellung unseres Stadtanzeigers!

Haben die an ihrem Briefkasten den Sperrvermerk „Keine Werbung“ angebracht, kann dies ein Grund für fehlende Zustellung des Schönecker Anzeigers sein. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist in diesem Fall nicht möglich, da Sie mit diesem Vermerk als Empfänger ihr Selbstbestimmungsrecht gegen den Einwurf von sogenannten POSTAKTUELL-Sendungen oder auch Postwurfsendungen ausüben. Die Bundesnetzagentur hat Postzustelldienste aufgefordert, solche Sperrvermerke grundsätzlich zu beachten.

Die Zustellung des Amtsblattes erfolgt als unadressierte POSTAKTUELL-Sendung, d. h. Haushalte mit dem benannten Sperrvermerk erhalten daher möglicherweise kein Amtsblatt.

Wer trotz Werbe-Sperrvermerk nicht auf den Schönecker Anzeiger verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder im Rathaus, der Sparkasse, an der Tankstelle, im Infopoint am Museums-Cafe/Heimatmuseum abholen oder es unter www.stadt-schoeneck.de als E-Paper abonnieren.