Das Vermessungsbüro Andreas Albert bearbeitet auf Antrag eine Katastervermessung mit Abmarkung am Flurstück 781 der Gemarkung Beierfeld. Dabei werden bestehende und neue Flurstücksgrenzen festgelegt.
Im Rahmen der Arbeiten kann es notwendig werden, private Grundstücke zu betreten.
Die Eigentümer der Flurstücke 778 und 782/1 der Gemarkung Beierfeld in der Gemeinde Grünhain-Beierfeld sind im Verwaltungsverfahren als Nachbarn zu beteiligen. Im Grenztermin wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf vor Ort erläutert. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Der Grenztermin für die Flurstücke 778 und 782/1 der Gemarkung Beierfeld findet
am Dienstag, dem 31.01.2023, um 09.00 Uhr,
am Flurstück 781 („Gartengrundstück“ an der Spiegelwaldstraße)
statt.
Wir bitten Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Diese/r muss ihren/seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit einer/eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung an den Flurstücken 778 und 782/1 der Gemarkung Beierfeld werden allen Betroffenen durch Offenlegung bekanntgegeben.
Diese liegen ab dem 01.02.2023 bis zum 28.02.2023 in unseren Geschäftsräumen Bahnhofstraße 17, 08340 Schwarzenberg
in der Zeit
| Montag bis Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag, Mittwoch und Donnerstag | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme ist für jeden von der Vermessung Betroffenen mit Nachweis des berechtigten Interesses (Legitimation) möglich. Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gelten nach Ablauf des 07.03.2023 als bekanntgegeben.
Das Vermessungsbüro und die vor Ort tätigen Mitarbeiter erteilen gerne weitere Auskünfte.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die Betroffenen innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Zeichens 22305, bei Dipl.-Ing. Andreas Albert, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Bahnhofstraße 17 in 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden zu erheben.
Rechtsgrundlagen:
SächsVermKatG: Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29. Januar 2008 in der aktuell gültigen Fassung
SächsVermKatGDVO: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 06. Juli 2011 in der aktuell gültigen Fassung
Grenztermin: § 16 Abs. 3 SächsVermKatG i.V.m. § 15 Abs. 3 SächsVermKatGDVO
Bekanntgabe: § 17 SächsVermKatGDVO