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Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 1/2023
Allgemeines
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Jugendschöffen gesucht

Ende 2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen an den Jugendschöffengerichten. Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht daher für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 interessierte Bürger/innen, die das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema und Marienberg oder bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz übernehmen möchten.

Vorschläge können bis zum 31. Mai 2023 beim Referat Jugendhilfe eingereicht werden.

Nach erfolgter Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss werden die Personen den Amtsgerichten übermittelt. Ein Wahlausschuss bei den Amtsgerichten beruft die zukünftigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Voraussetzungen:

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sowie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Erzgebirgskreis haben. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie die gesundheitliche Eignung für das Jugendschöffenamt besitzen.

Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind von der Schöffenwahl ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorliegen. Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in oder für die Justiz tätige Personen, sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden.

Die Regelung, wonach Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die bereits zwei Amtsperioden in Folge tätig gewesen sind, für die nächste Amtsperiode nicht erneut gewählt werden können, wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Damit ist eine erneute Bewerbung möglich.

Kontakt:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Jugendhilfe

Tel. 037296 591-2012

E-Mail: dirk.lanzendoerfer@kreis-erz.de