Auch in diesem Jahr laufen wieder zahlreiche Dokumente ab. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Antritt einer Reise ihre persönlichen Dokumente.
Zur Neubeantragung eines Dokumentes werden folgende Unterlagen benötigt:
| 1. | aktuelles biometrisches Passbild |
| 2. | ein gültiges Dokument |
| (Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass) | |
| 3. | die Eheurkunde/Geburtsurkunde |
Für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. bei dem Antrag eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, können die Anträge für Personaldokumente nur von der/den sorgeberechtigten Person/en gestellt werden.
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt - nicht voneinander getrennt lebend und ein Elternteil ist bei der Antragstellung nicht anwesend, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass des nicht erscheinenden Elternteils vorzulegen.
Falls die alleinige Sorge besteht (§ 1626a BGB), ist bitte eine Negativbescheinigung zur Sorgerechtsabgabe vorzulegen. Diese ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis/SG Jugendamt erhältlich.
Gebühren für die neuen Dokumente:
| Personalausweis | 37,00 Euro |
| Personaldokument für Personen | |
| unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
| Reisepass | 60,00 Euro |
| Reisepass für Personen unter | |
| 24 Jahren | 37,50 Euro |
Öffnungszeiten
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Grünhain-Beierfeld hat wie folgt geöffnet:
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr |
| 14.00 – 18.00 Uhr | |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr |
| 14.00 – 17.00 Uhr | |
| Samstag | einmal im Monat 09.30 – 11.30 Uhr |
04.02.; 04.03.; 01.04.; 06.05; 03.06.
Bitte vereinbaren Sie zu allen Sprechzeiten einen Termin!
Termine außerhalb der regulären Sprechzeit sind nach Absprache möglich.
Änderungen der Öffnungszeiten werden an der Bekanntmachungstafel, im Spiegelwaldboten oder auf der Internetseite www.beierfeld.de bekanntgegeben.