Die Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/ s
in Vollzeit neu unbefristet zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören:
| • | Führung und Organisation des Fachbereiches Finanzen |
| • | Steuerung der kommunalen finanzwirtschaftlichen Prozesse, Bearbeitung von finanziellen Grundsatzfragen |
| • | Erstellung des Haushalts- und Finanzplanung, der Haushaltssatzung einschließlich aller Bestandteile und Anlagen |
| • | Durchführung des Haushaltsvollzugs und der Haushaltsüberwachung, Erstellung von Statistiken |
| • | Erarbeitung von Vorlagen für städtische Gremien, Prüfung von Beschlussvorlagen auf finanzielle Auswirkungen |
| • | Erstellen von Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen einschließlich Bilanzen |
| • | Aufgaben des Beteiligungsmanagements |
| • | Vermögens- und Schuldenverwaltung |
| • | Mitarbeit bei der Beantragung von Zuwendungen und Zuschüssen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen |
| • | Überprüfung der dezentralen Mittelbewirtschaftung und Unterstützung sowie Beratung der Fachbereiche |
| • | Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich |
| • | Auswertungen und Stellungnahmen zu Prüfungen und Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes, des Rechnungshofes, des Finanzamtes etc. |
| • | Erstellung Controllingbericht |
| • | Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten |
| • | Bearbeitung Finanzangelegenheiten einschl. Erstellung Haushaltsplan und Jahresabschluss für den Tourismus-Zweckverband Spiegelwald |
| • | Teilnahme an Stadtrats- und Ausschusssitzungen |
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Eine Änderung der Aufgabengebiete sowie die Übertragung gleichwertiger Tätigkeiten bleiben vorbehalten.
Ihre Voraussetzungen:
Abschluss einer wirtschafts- oder finanzwissenschaftlichen Ausbildung oder Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst und
eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts
Mit Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde darf zudem zum Fachbediensteten für das Finanzwesen bestellt werden, wer über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen verfügt und aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist, die Aufgaben des Fachbediensteten für das Finanzwesen vollumfänglich wahrzunehmen.
Die genannten Anforderungen sind zwingende Voraussetzung für eine Bestellung zur/zum Fachbediensteten für das Finanzwesen nach § 62 Sächsischer Gemeindeordnung.
Weitere Voraussetzungen:
| • | Erfahrung in der Leitung und Führung von Mitarbeitern sowie Sozialkompetenz |
| • | Selbstständige Arbeitsweise und verantwortungsbewusste Arbeitseinstellung |
| • | Team- und Kommunikationsfähigkeit |
| • | Kenntnisse des öffentlichen Rechts, insbesondere des Haushalt- und Kassenrecht |
| • | gute IT Kenntnisse |
| • | Belastbarkeit, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen |
| • | hohe Flexibilität und Einsatzbereitschaft |
| • | hohes Maß an selbständiger Fort- und Weiterbildung |
Wir bieten:
| • | eine Vergütung nach TVöD |
| • | ein interessantes Aufgabenfeld mit abwechslungsreichen Tätigkeiten |
| • | die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen |
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 31.01.2023 an die
Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld
oder auch gern per Mail in einer PDF-Datei an kontakt@beierfeld.de.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).