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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 1/2025
Stadt Grünhain-Beierfeld
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Informationen des SG Finanzen/Steuern

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Auf Grund der seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Stadt Grünhain-Beierfeld informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre (Dauerbescheide) waren. Darin wurden Sie aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. All diese Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, sind kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben worden. Daher entfallen die aus diesen Bescheiden resultierenden Zahlungsverpflichtungen ab dem 1. Januar 2025. Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer ab 2025 festzusetzen ist, wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid an Sie versandt werden. Bitte warten Sie auf diesen neuen Bescheid und entnehmen Sie diesem sodann die neuen fälligen Grundsteuerbeträge, welche ab 2025 zu entrichten sind.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.