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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 1/2026
Stadt Grünhain-Beierfeld
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Wichtige Informationen des Bürgeramtes

1. Einrichtung von Übermittlungssperren

Gemäß Bundesmeldegesetz (MBG) können folgende Übermittlungssperren im Melderegister eingetragen werden:

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Übermittlungssperren nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG – Auskunft an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Die Meldebehörde darf Daten an öffentliche-rechtliche Religionsgesellschaften zur Erfüllung Ihrer Aufgaben übermitteln.

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Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 1 BMG – Auskunft an Parteien und Wählergruppen

Im Zusammenhang mit Wahlen kann die Meldebehörde in den 6 der Wahl vorangegangenen Monaten eine einfache Auskunft erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmen ist.

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Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 2 BMG – Auskunft zu Alters- und Ehejubiläum

Die Datenübermittlung zu Alters- und Ehejubiläum erfolgt monatlich. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder weitere 5. Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. Ehejubiläum und jedes folgende Ehejubiläum.

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Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 3 BMG – Auskunft an Adressbuchverlage

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern veröffentlicht werden.

2. Personaldokumente

Auf der Grundlage des Personalausweisgesetzes möchten wir Sie darum bitten, die Gültigkeit Ihres Dokumentes zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig vor Ablauf des Personalausweises bzw. Reisepasses ein neues Dokument zu beantragen. Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollenden, sind gesetzlich verpflichtet ein gültiges Personaldokument zu besitzen.

Bearbeitungszeit:

Personalausweis:

ca. 2 Wochen bei Personalausweisen

Reisepass:

ca. 5 Wochen

Benötigte Unterlagen:

altes Dokument, Geburtsurkunde/Eheurkunde

Neuerungen bei der Beantragung von Personalausweisen:

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt. Die Veröffentlichung erfolgte am 06.02.2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 31. Somit ergeben sich ab 07.02.2026 folgende geänderte Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises:

Personalausweis bei Personen unter 24 Jahren - 27,60 €

Personalausweis bei Personen ab 24 Jahren - 46,00 €

Fertigung eines Lichtbildes in der Behörde - 6,00 € (Gebühr unverändert)

Die Gebühren für den Reisepass bleiben unverändert.

Reisepass bei Personen unter 24 Jahren - 37,50 €

Reisepass bei Personen ab 24 Jahren - 70,00 €

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf ein neues Dokument zu beantragen.

Öffnungszeiten Bürgeramt:

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Die letzte Annahme erfolgt 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

1x im Monat samstags - ausschließlich mit Termin!

3. Einwohnerstatistik Jahr 2025

Geburten  —  22

Sterbefälle  —  58

Zuzüge  —  218

Wegzüge  —  268