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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 10/2024
Stadt Grünhain-Beierfeld
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Haushaltssatzung der Stadt Grünhain-Beierfeld für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 17.06.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wirdim Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

10.840.720 Euro

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

12.884.100 Euro

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-2.043.380 Euro

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

480.000 Euro

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

267.280 Euro

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

212.720 Euro

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Gesamtergebnis auf

-1.830.660 Euro

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 Euro

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 Euro

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veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-1.830.660 Euro

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.831.500 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.814.080 Euro

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-982.580 Euro

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

854.100 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

388.000 Euro

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

466.100 Euro

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-516.480 Euro

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

750.000

Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

296.200

Euro

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

453.800

Euro

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-456.971 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf —  0 Euro

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf —  0 Euro

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf —  2.160.000 Euro

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  310 Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  450 Prozent

Gewerbesteuer auf  —  390 Prozent

Grundsteuer C  —  0 Prozent

Grundsteuer D  —  0 Prozent

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungnen oder Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO regeln sich nach der Hauptsatzung der Stadt Grünhain-Beierfeld.

Sperrvermerke

Haushaltsmittel für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen, die durch Fördermittelanteile finanziert werden, dürfen erst nach Vorliegen des entsprechenden Zuwendungsbescheides in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.

Grünhain-Beierfeld, den 19.07.2024

Geißler
Bürgermeister