| 1. | Am 01. September 2024 finden gleichzeitig |
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| die Landtagswahl |
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| die Wahl des Stradtrates |
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| sowie die Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften Grünhain und Waschleithe |
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| statt. |
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| Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. |
| 2. | Die Stadt ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: |
| Nr. des Wahlbezirks | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums | barrierefrei |
| 1 | Fritz-Körner-Haus | Pestalozzistraße 10, 08344 Grünhain-Beierfeld OT Beierfeld | {x} |
| 2 | Feuerwehrdepot | Waschleither Straße 13, 08344 Grünhain-Beierfeld OT Beierfeld |
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| 3 | Haus der Vereine | Mühlberg 52, 08344 Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe |
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| 4 | Kindertagesstätte „Klosterzwerge“ | Zwönitzer Straße 38, 08344 Grünhain-Beierfeld, OT Grünhain | {x} |
| 5 | Keglerheim | Auer Straße 82a, 08344 Grünhain-Beierfeld, OT Grünhain |
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| Die Stadt ist in 5 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. | |
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| In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten im Zeitraum bis zum 11. August 2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechende Symbol für Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). | |
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| Der Briefwahlvorstand tritt zur Durchführung der Zulassungsprüfung und anschließenden Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 01. September 2024 um 15.00 Uhr im Rathaus, August-Bebel-Straße 79 in 08344 Grünhain-Beierfeld zusammen. | |
| 3. | Ausübung des Wahlrechts | |
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| Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie der amtliche Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
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| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt, für die er wahlberechtigt ist. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise einzeln gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht gefilmt oder fotografiert werden. | |
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| Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. | |
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| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
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| Ein Wahlberechtigter, der des Schreibens oder Lesens nicht mächtig bzw. der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. | |
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| Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
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| Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 17 Abs. 2 KomWG). | |
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| Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig (§ 17 Abs. 3 KomWG). | |
| 4. | Stimmzettel, Stimmenzahl, Stimmabgabe | |
| 4.1 | Wahl zum Sächsischen Landtag | |
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| Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln (Farbe weiß / weißlich). Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. | |
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| Jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errechnet sich nur aus der Anzahl der Listenstimmen. | |
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| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer | |
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| a) | für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Direktbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
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| b) | für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
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| Der Wähler gibt | |
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| seine Direktstimme in der Weise ab, | |
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| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, | |
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| und seine Listenstimme in der Weise, | |
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| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. | |
| 4.2 | Kommunalwahlen (Stadtratswahl / Ortschaftsratswahl Grünhain / Ortschaftsratswahl Waschleithe) | |
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| Die Stimmzettel sind von folgender Farbe: | |
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| Stadtrat | rosa |
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| Ortschaftsrat Grünhain | hellgrün |
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| Ortschaftsrat Waschleithe | hellblau |
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| Jeder Wähler hat bei der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten jeweils drei Stimmen: | |
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| Die Stimmzettel für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahl Grünhain enthalten unter fortlaufender Nummer | |
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| a) | die für den Wahlkreis / das Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe ihrer Bezeichnung und in der gemäß § 19 Abs. 5 bis 7 KomWO bestimmten Reihenfolge, |
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| b) | die Familiennamen, Vornamen sowie Beruf oder Stand der Bewerber in der zugelassenen Reihenfolge. |
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| Die Wahlen werden durch Verhältniswahl durchgeführt | |
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| Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen (kumulieren) geben. Der Wahlberechtigte gibt dabei seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, dem oder denen er seine Stimme(n) geben will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet. | |
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| Der Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl Waschleithe enthält | |
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| c) | einen zugelassenen Wahlvorschlag unter Angabe der Bezeichnung, die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand seiner Bewerber in der zugelassenen Reihenfolge, |
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| d) | drei freie Zeilen. Es können Bewerber, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind und andere wählbare Personen gewählt werden. Der Wähler kann jedem Bewerber oder jeder anderen Person nur eine Stimme geben. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise, andere Personen durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. |
| 5. | Wahl mit Wahlschein oder durch Briefwahl | |
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| Die Briefwahl für die Landtagswahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine werden jeweils gesondert mit Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden. | |
| 5.1 | Wähler, die einen Wahlschein für die Landtagswahl besitzen, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
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| - | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises |
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| oder | |
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| - | durch Briefwahl |
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| teilnehmen. | |
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| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: | |
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| - | einen amtlichen Wahlschein, |
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| - | einen amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl, |
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| - | einen amtlichen hellgrünen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl |
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| und | |
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| - | einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. |
| 5.2 | Für die Kommunalwahlen wird ein gemeinsamer Wahlschein ausgestellt. | |
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| Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen, können an der Wahl | |
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| - | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für sie zuständigen Wahlkreises |
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| oder | |
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| - | durch Briefwahl |
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| teilnehmen. | |
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| Gilt der Wahlschein für mehrere gleichzeitig durchzuführende Kommunalwahlen, kann die persönliche Stimmabgabe nur in einem Wahlbezirk des jeweils kleinsten Wahlkreises erfolgen. | |
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| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: | |
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| - | einen amtlichen Wahlschein |
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| - | die seiner Wahlberechtigung entsprechenden amtlichen Stimmzettel |
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| - | einen amtlichen rosa Stimmzettelumschlag |
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| - | einen amtlichen orangen Wahlbriefumschlag, auf dem die Adresse aufgedruckt ist, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. |
| 5.3 | Die Wahlbriefe mit den jeweils dazugehörenden Stimmzetteln in den richtigen verschlossenen Stimmzettelumschlägen und den Wahlscheinen mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt müssen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle getrennt für die Landtagswahl und die Kommunalwahlen übersendet werden, dass sie dort jeweils spätestens am Wahltag für die Landtagswahl bis 16:00 Uhr und die Kommunalwahlen bis 18:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. | |
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| Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden. | |
Grünhain-Beierfeld, 05.08.2024