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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 der Stadt Grünhain-Beierfeld

Gemäß § 27 Abs. 3 in der derzeit geltenden Fassung des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der gleichen Höhe wie für das Jahr 2023 veranlagt und hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2024 wird mit dem im zuletzt bekannt gegebenen Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2024 am 01.07.2024 fällig.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung hat für den Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung wie ein schriftlicher Bescheid.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats bei der Stadt Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.

Grünhain-Beierfeld, 23.11.2023

Geißler
Bürgermeister