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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Auf der Grundlage des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Einziehung eines beschränkt-öffentlichen Weges

Zuständige Behörde:

Stadt Grünhain-Beierfeld

Straßenbezeichnung:

Staabergel

Anfangspunkt:

Ecke Burgstraße Höhe HG 9

km 0

Endpunkt:

Einmündung Alte Burgstraße

km 0,023

Lage:

Verfügung:

Mit Beschluss-Nr. SR-2019-2024/446 des Stadtrates der Stadt Grünhain-Beierfeld wird auf der Grundlage des § 8 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 ein Teil des Staabergel, Teil von Flurstück mit der Flurstücksnummer 2230/1-Gemarkung Grünhain von der Ecke Burgstraße Höhe HG 9 bis zur Einmündung Alte Burgstraße eingezogen und das Straßenbestandsverzeichnis geändert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld eingelegt werden.

Grünhain-Beierfeld, 16.11.2023

Geißler
Bürgermeister