Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB Wohngebiet „Waschleither Straße“ Stadt Grünhain-Beierfeld, Gemarkung Beierfeld
Der Stadtrat Grünhain-Beierfeld hat in seiner Sitzung am 06.11.2023 mit Beschluss-Nr. SR-2019-2024/450/53 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan nach § 13 b BauGB Wohngebiet „Waschleither Straße“ in der Stadt Grünhain-Beierfeld auf dem Flurstück 660/e der Gemarkung Beierfeld beschlossen.
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 (AZ: BVerwG 4 CN 3.22) wurde eine Unvereinbarkeit der Rechtsvorschrift nach dem BauGB mit EU-Recht festgestellt. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. § 13 b Satz 1 BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) verstößt gegen EU-Recht.
Aus diesem Grund wurde der Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. SR-2019-2024/345/40 vom 05.12.2022) aufgehoben. Das Planverfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Grünhain-Beierfeld, 23.11.2023