Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Ab 01.01.2024 müssen Eltern für ihre Kinder einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Gültigkeit der Dokumente beträgt 6 Jahre.
Aber Achtung: Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es Länder gibt, von denen die Kinderreisepässe nicht mehr akzeptieren werden. Genauere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Auswärtigen Amt.
Gebühren:
Die Gebühren für einen Personalausweis bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt derzeit 22,80 € und der Reisepass 37,50 €.
Personen, die das 24. Lebensjahr bereits erreicht haben, liegt die Gebühr für einen Personalausweis derzeit bei 37,00 € und für einen Reisepass 60,00 €.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Antritt einer Reise das entsprechende Dokument. Die Bearbeitungszeit beläuft sich zwischen 2 und maximal 5 Wochen.
Das Bürgeramt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für:
| * | Einwohnermeldeamt |
| * | Soziales |
| * | Friedhof |
| * | Schulen/Kindertageseinrichtungen |
Öffnungszeiten
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr |
Telefonische Vereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.
Die letzte Annahme erfolgt eine ½ Stunde vor Ende der Öffnungszeit!
Samstag-Sprechzeiten 2024
06.01.2024
03.02.2024
02.03.2024
13.04.2024
04.05.2024
01.06.2024
Jeweils 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr nach terminlicher Vereinbarung.
Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachungstafel am Rathaus und der städtischen Homepage.