Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S.870) geändert worden und § 142 i.V.m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01. Januar 2024 geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld unter Beschluss-Nr. vom folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“
Die Satzung der Stadt Grünhain über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“, die vom Satdtrat der Stadt Grünhain unter Beschluss-Nr. 2003/317/30 in der Sitzung vom 11. April 2003 beschlossen und mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20. Juli 2003 rechtsverbindlich wurde, wird hiermit aufgehoben.
Der anliegende Plan mit den Grenzen des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“ ist Bestandteil der Satzung.
Diese Satzung wird gemäß §162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Grünhain Beierfeld, 02.09.2024