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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 12/2024
Stadt Grünhain-Beierfeld
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Satzung der Stadt Grünhain-Beierfeld über die Aufhebung der Satzung der Stadt Grünhain über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“ (Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet "Stadtkern Kloster")

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S.870) geändert worden und § 142 i.V.m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01. Januar 2024 geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld unter Beschluss-Nr. vom folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“

§ 1

Aufhebung der Satzung

Die Satzung der Stadt Grünhain über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“, die vom Satdtrat der Stadt Grünhain unter Beschluss-Nr. 2003/317/30 in der Sitzung vom 11. April 2003 beschlossen und mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20. Juli 2003 rechtsverbindlich wurde, wird hiermit aufgehoben.

§ 2

Geltungsbereich

Der anliegende Plan mit den Grenzen des Sanierungsgebietes „Stadtkern Kloster“ ist Bestandteil der Satzung.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß §162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Grünhain Beierfeld, 02.09.2024

Geißler
Bürgermeister