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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 12/2024
Stadt Grünhain-Beierfeld
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Informationen des Ordnungsamtes

Auf der Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der derzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, ein Kleinfeuerwerk der Klasse II außerhalb von Silvester aus besonderen Anlässen wie z. Bsp. Geburtstage, Hochzeiten, Schulanfangsfeiern etc. abzubrennen. Voraussetzung ist ein Beantragungsverfahren beim zuständigen Ordnungsamt. Mit dem Genehmigungsbescheid werden zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Natur Auflagen erteilt. Ein Abbrennen ohne die gesetzlich geforderte Genehmigung oder ein Verstoß gegen die Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 10000 € geahndet werden.

Derzeit häufen sich Beschwerden von Ver- und Entsorgungsunternehmen über die erschwerte Befahrbarkeit von öffentlichen Straßen durch Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Verkehrsraum ragen. Auf der Grundlage der Ortspolizeiverordnung sind Gehölze unter Beachtung der Baum- und Gehölzschutzsatzung zurückzuschneiden Die Arbeiten sind außerhalb der Vegetationsperiode vom 01.10. bis 28.02. eines jeden Jahres auszuführen, wobei der jährliche Zuwachs berücksichtigt werden sollte. Ein weiteres Problem stellen geparkte Fahrzeuge in engen Straßen dar. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt eine Engstelle vor, wenn eine Restfahrbahnbreite von 3 m nicht gewährleistet werden kann. Ein zusätzliches Stellen von Verkehrszeichen ist nicht erforderlich. Auch diese Zuwiderhandlungen können mit Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.