Der Freistaat Sachsen führt das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ auch im Jahr 2025 fort. Die Förderung zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Kern der Maßnahme ist es, den Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Einrichtungen, als auch deren Nutzung durch die Beseitigung bestehender Barrieren möglich zu machen oder zu erleichtern.
Für den Erzgebirgskreis sind für das Jahr 2025 Mittel i. H. v. 324.400 Euro angekündigt, davon sind 25 % des Betrages für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen veranschlagt.
| Gefördert werden: | |
| • | Kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, als auch im Gastronomiebereich. |
| • | Kleine Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden. |
| • | Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs oder Bibliotheken. |
| Höhe der Förderung: | |
| • | maximal 25.000 Euro |
| • | bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Antragsberechtigt sind: | |
| Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen | |
| Betreiber (Mieter/ Pächter) von öffentlich zugänglichen Einrichtungen | |
| Antragstellung: | |
| • | Mittels Antragsformular zwingend bis zum 30. November 2024 im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 Soziales und Ordnung |
| Weitere erforderliche Unterlagen: | |
| • | Qualifizierte Kostenvoranschläge (Hinweis: Honorar- und Planungskosten sind nicht förderfähig!) |
| • | Aussagekräftige Fotos des Zustandes vor Umsetzung der geplanten Maßnahme |
| Zur Beachtung: | |
| • | Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge können Berücksichtigung finden. |
| • | Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme sollen den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten. |
| • | Vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller beantragen nur den Nettobetrag. |
| • | Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2025. |
| • | Denkmalschutzrechtliche Belange sind vor Antragstellung zu klären. |
Kontakt: LRA Erzgebirgskreis, Frau Unger, Tel. 03771 277-3004
Beratung rund um die Barrierefreiheit erhalten Sie z.B. im „Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen“ (www.vdk.de/barrierefreies-sachsen).