Die Stadt Grünhain-Beierfeld schreibt folgende Teilfläche eines Grundstücks ab sofort zum Kauf aus:
Flurstück 39/1 Gemarkung Beierfeld, gelegen Pestalozzistraße 10 in Grünhain-Beierfeld
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| Grundstücksangaben: | |
| Größe: | ca. 1.067 m² |
| Lage: | Pestalozzistraße 10 im OT Beierfeld |
| Baujahr: | 1920 – 1930 |
| Mindestgebot: | 110.998,00 Euro |
| Wertermittlungsstichtag: | 11.06.2025 |
Das Mindestangebot besteht aus dem Verkehrswert und den Kosten der Verkehrswertermittlung. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Erwerber.
Objektbeschreibung
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Die Straße am Grundstück ist eine gut ausgebaute Ortsstraße. Gehwege sind zweiseitig vorhanden. Es besteht eine direkte Zufahrt. Das Baujahr des Objektes wird mit ca. 1920 bis 1930 angegeben. Das Gebäude befindet sich in einem dem Baujahr entsprechenden, überwiegend noch nutzbaren Bauzustand.
Besichtigungsberechtigung
Die Besichtigung kann von der Pestalozzistraße erfolgen. Das Verkehrswertgutachten kann nach Terminabstimmung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Bau-und Liegenschaftsverwaltung – Liegenschaften der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld unter Tel. 03774/1532-45, E-Mail: vivien.loos@beierfeld.de. Der Ausschreibungstext und die Wertungsmatrix sind auf der Homepage der Stadt Grünhain-Beierfeld unter www.beierfeld.de veröffentlicht.
Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen
Mit Einreichung des Kaufantrages ist ein Konzept über die geplante Nutzung darzulegen. Das Konzept unterliegt einer Bewertungsmatrix. Für jeden Konzeptpunkt gibt es zu erreichende Höchstpunktzahlen. Weitere Punkte werden für die Finanzierungssicherheit sowie das Kaufpreisgebot vergeben. Die Matrix ist dem Ausschreibungstext als Anlage beigefügt. Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind für die Angebotseinreichung relevant:
Sicherung und Ausbau der medizinischen Versorgung
Im Gebäude „Fritz-Körner-Haus“ ist zwingend die Niederlassung einer Facharztpraxis vorzusehen. Bei der Ausgestaltung des Angebotes ist auf die bereits bestehende ärztliche Versorgungsstruktur in der Stadt Rücksicht zu nehmen. Ziel ist die Gewährleistung einer möglichst breit gefächerten medizinischen Versorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Der Betrieb der Facharztpraxis ist für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Aufnahme des Praxisbetriebs vertraglich sicherzustellen.
Ergänzendes Gesundheitsangebot
Das Konzept hat zusätzlich ein weiteres, an der medizinischen Versorgung ausgerichtetes Gesundheitsangebot vorzusehen (z. B. therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie). Die Umsetzung dieses zusätzlichen Angebotes hat sich am jeweiligen Sanierungsfortschritt des Gesamtobjektes zu orientieren und kann schrittweise erfolgen. Bei der Planung sind die bereits vorhandenen Gesundheitsangebote im Stadtgebiet zu berücksichtigen, um Überschneidungen zu vermeiden und eine sinnvolle Ergänzung sicherzustellen.
Ansiedlungs- und Arbeitsplatzregelung
Sämtliche im Gebäude ansässigen Praxen und Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der Stadt Grünhain-Beierfeld zu begründen. Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der Stadt sind im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Die Investoren haben die Schaffung von mindestens drei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nachzuweisen.
Kulturelle und öffentliche Nutzung
Zur Erhaltung und Förderung des kulturellen Interesses ist das Gebäude auch für eine Nutzung durch die Öffentlichkeit vorzusehen. Hierfür sind insbesondere geeignete Räumlichkeiten für mietbare Tagungen, Seminare oder Begegnungsveranstaltungen einzuplanen.
Touristische Nutzungsmöglichkeiten
Es wird seitens der Stadt ausdrücklich gewünscht, im Objekt die Möglichkeit zur Einrichtung von Ferienwohnungen oder vergleichbaren touristischen Unterkünften vorzusehen.
Erhalt des baulichen Charakters
Das Gebäude ist in seinem baulichen Charakter und äußeren Erscheinungsbild zu erhalten. Bauliche Veränderungen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung des kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbildes erfolgen. Ziel ist die Sicherstellung des architektonischen Wertes und der historischen Identität des Objektes.
Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk:
„Bitte nicht öffnen:
Ausschreibung/Kaufangebot zum Flurstück 39/1 Gemarkung Beierfeld, gelegen Pestalozzistraße 10 in Grünhain-Beierfeld“
mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters versehen in der
Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
Bau- und Liegenschaftsverwaltung – Liegenschaften,
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld
einzureichen.
Die Angebotsfrist endet am 17.01.2026 um 12.00 Uhr, es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld. Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.
Zuschlagserteilung, Finanzierung, Investitionsverpflichtung, Mehrerlösklausel
Eine Haftung der Stadt Grünhain-Beierfeld in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.
Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankaufsicht eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz unterliegt.
Der Erwerber geht mit dem Unterzeichnen des Grundstückskaufvertrages eine Investitionsverpflichtung im Sinne Punkt IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung ein (Allgemeine Zulassung von Ausnahmen nach § 83 Absatz 4 der SächsGemO zu Sicherheiten und Gewährleistung durch Dritte), innerhalb von 5 Jahren nach Grundbucheintragung mit den Investitionen zu beginnen. Bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung ist ein Rückkaufsrecht zugunsten der Kommune zu vereinbaren, dass durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern ist. Der Weiterverkauf des Grundstückes wird in einer Mehrerlösklausel von 10 Jahren vereinbart.
Datenschutz
Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet.