Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum nach dem 01.01.1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Alle von 1999 bis 2001 ausgestellten Führerscheine müssen noch bis 19.01.2026 ausgetauscht werden.
2002 bis 2004 ausgestellte Kartenführerscheine müssen bis 19.01.2027 umgetauscht werden.
Zuständig für den Umtausch ist das Landratsamt Erzgebirgskreis/ Referat Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Str. 24 in 09456 Annaberg-Buchholz.
Anträge für den Umtausch erhalten Sie im Bürgeramt des Rathauses oder online unter www.beierfeld.de – Formulare.