Nach § 17 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grünhain-Beierfeld finden zur diesjährigen Jahreshauptversammlung, am 24. März 2023, die Wahlen zur Stadtteilwehrleitung Beierfeld mit Stellvertreter statt.
Die nachfolgend aufgeführten Ämter werden deshalb entsprechend der „Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grünhain-Beierfeld“ vom 30. Mai 2005 öffentlich ausgeschrieben:
| Die Bewerber müssen entsprechend § 13 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung folgende Bedingungen erfüllen: | |
| - | sie müssen der entsprechenden Stadtteilfeuerwehr aktiv angehören |
| - | sie müssen über die für diese Dienststellung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen |
| - | sie müssen über die nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen |
Bewerbungen für die jeweiligen Ämter sind
schriftlich bis Donnerstag, 2. März 2023, 12.00 Uhr
in der
Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld
einzureichen.
Die eingereichten Bewerbungen werden entsprechend der Feuerwehrsatzung vom Feuerwehrausschuss geprüft und zugelassen. Mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung werden sie den Wahlberechtigten bekanntgegeben.
Grünhain-Beierfeld, 27. Januar 2023