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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Nach § 17 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grünhain-Beierfeld finden zur diesjährigen Jahreshauptversammlung, am 24. März 2023, die Wahlen zur Stadtteilwehrleitung Beierfeld mit Stellvertreter statt.

Die nachfolgend aufgeführten Ämter werden deshalb entsprechend der „Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grünhain-Beierfeld“ vom 30. Mai 2005 öffentlich ausgeschrieben:

Stadtteilwehrleiter Beierfeld

stellv. Stadtteilwehrleiter Beierfeld

Die Bewerber müssen entsprechend § 13 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung folgende Bedingungen erfüllen:

-

sie müssen der entsprechenden Stadtteilfeuerwehr aktiv angehören

-

sie müssen über die für diese Dienststellung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

-

sie müssen über die nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen

Bewerbungen für die jeweiligen Ämter sind

schriftlich bis Donnerstag, 2. März 2023, 12.00 Uhr

in der

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld

August-Bebel-Straße 79

08344 Grünhain-Beierfeld

einzureichen.

Die eingereichten Bewerbungen werden entsprechend der Feuerwehrsatzung vom Feuerwehrausschuss geprüft und zugelassen. Mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung werden sie den Wahlberechtigten bekanntgegeben.

Grünhain-Beierfeld, 27. Januar 2023

Geißler
Bürgermeister