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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 2/2023
Aus der Verwaltung
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Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Allgemeine Verwaltung

Die Stadt Grünhain-Beierfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer

Sachbearbeiter/in Allgemeine Verwaltung (m/w/d)

als Krankheitsvertretung mit 35 Wochenstunden zu besetzen.

Zum Aufgabenbereich gehören:

Bearbeitung Postein und -ausgang

Entgegennahme und Weiterleitung von Anrufen

Erteilung von Auskünften

Beschaffung und Verwaltung Büromaterial und Fachliteratur

Verwaltung Zeiterfassung (Arbeitszeitkonten, Urlaub, Krankheit u. ä.)

Erstellung von Statistiken im Bereich Personal

Verwaltung Mitarbeiterqualifizierung

Abrechnung Arbeitsgelegenheiten

Vertretung Sekretariat des Bürgermeisters einschließlich Sitzungsdienst

Eine Änderung der Aufgabengebiete sowie die Übertragung gleichwertiger Tätigkeiten bleiben vorbehalten.

Persönliche und fachliche Voraussetzungen:

eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellte/r oder einen gleichwertigen Abschluss mit einschlägiger Berufserfahrung

ein freundlicher und kommunikativer Umgang

Engagement, Flexibilität und Gewissenhaftigkeit

gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office und Bereitschaft, sich in spezifische Verwaltungsprogramme einzuarbeiten

Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent

Bereitschaft zur Arbeit am Abend

Führerschein der Klasse B

Wir bieten:

eine Vergütung nach TVöD

ein interessantes Aufgabenfeld mit abwechslungsreichen Tätigkeiten

die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2023 an die

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld

August-Bebel-Str.79

08344 Grünhain-Beierfeld

oder auch gern per Mail in einer PDF-Datei an kontakt@beierfeld.de.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen.

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).

Mirko Geißler
Bürgermeister