Nachstehendes Schreiben wurde der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld übersandt und wird im Originalwortlaut veröffentlicht.
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mirko Geißler,
sehr geehrte Stadträte der Stadt Grünhain-Beierfeld,
Wir geben Ihnen hiermit kund, dass es zukünftig in der Stadt Grünhain-Beierfeld zusätzlich eine freie demokratische Gemeindeversammlung nach der Vorgabe des GG-Artikels 28 Abs. 1 letzter Satz gibt.
Begründung:
Am 06.02.2024 hat um 18.00 Uhr in der Turnhalle in Beierfeld eine von der Stadtverwaltung ordnungsgemäß eingeladene Einwohnerversammlung für alle Einwohner der Stadt Grünhain-Beierfeld stattgefunden. Nach dieser Veranstaltung wurde am Ausgang vor dem Gebäude am Ende eine demokratische Abstimmung durch Bürger der Stadt durchgeführt, die ihr demokratisches Recht zur freien Meinungsbildung gemäß Art. 5 GG wahrgenommen haben.
Die Abstimmung wurde durch unparteiische Nichtgrünhain-Beierfelder Bürger auf ihre Rechtmäßigkeit überwacht. Hierzu waren der Vorsitzende einer demokratischen staatlichen Kommission und zwei Bürger der Nachbargemeinde Raschau-Markersbach anwesend. Da es keine Politveranstaltung oder Versammlung war, hier auch keine verdeckte Politwerbung erfolgen sollte und es sich ausschließlich um die Belange der Grünhain-Beierfelder Bürger handelte, spielen die Namen keine Rolle, können aber jederzeit mitgeteilt werden.
Die Abstimmung sollte dazu dienen, unserem Bürgermeister in seinem Tun für die Bürger der Stadt Grünhain-Beierfeld den Rücken zu stärken. In dieser Abstimmung wurden zwei einfache Fragen gestellt, die mit ja und nein zu beantworten war.
Die erste Frage lautete: Wollen Sie die Entscheidung einer demokratischen Gemeindeversammlung nach Grundgesetz Artikel 28? Hier wurde mit 89 % ja und 3,5 % nein Stimmen bei 7,5 % ungültigen Abgaben entschieden.
Die zweite Frage lautete: Wollen Sie eine große zentrale Asylunterkunft in Grünhain/Beierfeld? Hier wurde mit 5,5 % ja und 84,5 % nein Stimmen bei 10 % ungültigen Abgaben entschieden.
Dies bedeutet, die Bürger von Grünhain haben sich mit großer Mehrheit gegen eine große Asylunterkunft und für die juristisch legitime Organschaft einer freien Gemeindeversammlung neben den bisherig gewählten Vertretern entschieden. Dies ist bei zukünftigen Entscheidungen zu beachten und die Bürger sollten als Rückendeckung für die gewählten Vertreter der Stadt zukünftig über die Gemeindeversammlung enger in die städtischen Entscheidungen mit eingebunden werden, bzw. sich auch selbst besser mit einbringen! Dies dient dazu, dass unser gewählter Bürgermeister gegenüber dem Landrat, u.w. „übergeorndeten" Behörden mit Hilfe des Souveräns - den Bürgern von Grünhain-Beierfeld, die Aufgabe, die er durch seine Wahl der Grünhain-Beierfelder Bürger erhalten hat - frei und ohne Zwang mit der Kraft und dem Rückhalt der Bürger vertreten kann.
Wieso sollte ein gewählter Bürgermeister Weisungen des Landrats und eventuell von Parteien befolgen, wenn die Bürger von Grünhain-Beierfeld etwas anderes wollen? Geben wir zukünftig unserem Bürgermeister und unseren Stadträten die nötige Rückendeckung alles zum Wohle der Grünhain-Beierfelder Bürger zu entscheiden! Ab sofort liegen die verfassungsmäßig garantierten Rechte der kommunalen Selbstverwaltung, wie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Art. 28 Abs. 2 verankert, in der Hand und auf den Schultern aller Grünhain-Beierfeld Bürger.