Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit ab 2024 fast 4.000 neue Schöffinnen und Schöffen zu wählen.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters.
Grundsätzlich kann sich jede Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, für das Schöffenamt bewerben. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 69 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen.
Schöffinnen und Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Interessierte Personen können sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem für sie zuständigen Jugendamt formlos als Schöffin oder Schöffe bewerben oder andere ihnen geeignet erscheinende Personen vorschlagen.
Bewerbungen sind ab sofort möglich.