Die Stadt Grünhain-Beierfeld beabsichtigt einen Teil des Staabergel, Teil von Flurstück mit der Flurstücknummer 2230/1-Gemarkung Grünhain ab Ecke Burgstraße Höhe HG 9, km 0 bis Einmündung Alte Burgstraße, km 0,023 einzuziehen.
Lage:
Laut § 8 Abs. 4 Satz 1 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) wird die Absicht zur Einziehung drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Die Pläne zur Einziehung liegen in der Zeit vom 19.04.2023 bis zum 19.07.2023 in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, Verwaltungsmanagement, Zimmer-Nr. 316, August-Bebel-Str. 79, 08344 Grünhain-Beierfeld während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zur Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.
Grünhain-Beierfeld, den 15.03.2023