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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntgabe

Jahresabschluss der Stadt Grünhain-Beierfeld für das Jahr 2020

Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld hat in seiner Sitzung am 3. April 2023 den Jahresabschluss der Stadt Grünhain-Beierfeld für das Jahr 2020 mit Beschluss-Nr. SR- SR-2019-2024/388 wie folgt festgestellt:

Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt:

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes wird gemäß § 88c Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:

a)

in der Ergebnisrechnung mit

-

einem ordentlichen Jahresergebnis von  —  392.939,36 €

-

einem Sonderergebnis von  —  735.747,20 €

-

einem Gesamtergebnis von  —  1.128.686,56 €

b)

in der Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von  —  55.119.229,10 €

c)

in der Finanzrechnung mit einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um  —  361.648,75 €

d)

Endbestand an Zahlungsmitteln  —  2.228.421,88 €

e)

Abdeckung von Fehlbeträgen im ordentlichen Ergebnis  —  0,00 €

f)

Abdeckung von Fehlbeträgen im außerordentlichen Ergebnis  —  0,00 €

1.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des ZWW vom 14.03.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Grünhain-Beierfeld wird zur Kenntnis genommen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Grünhain-Beierfeld wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Grünhain-Beierfeld, samt den gesetzlichen Anlagen liegt in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, Finanzverwaltung August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld aus und ist im Internet unter www.beierfeld.de elektronisch abrufbar.

Grünhain-Beierfeld, 04.04.2023

Geißler

Bürgermeister