Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld hat in seiner Sitzung am 3. April 2023 den Jahresabschluss der Stadt Grünhain-Beierfeld für das Jahr 2020 mit Beschluss-Nr. SR- SR-2019-2024/388 wie folgt festgestellt:
Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschließt:
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes wird gemäß § 88c Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt: | |
| a) | in der Ergebnisrechnung mit | |
| - | einem ordentlichen Jahresergebnis von — 392.939,36 € | |
| - | einem Sonderergebnis von — 735.747,20 € | |
| - | einem Gesamtergebnis von — 1.128.686,56 € | |
| b) | in der Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von — 55.119.229,10 € | |
| c) | in der Finanzrechnung mit einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um — 361.648,75 € | |
| d) | Endbestand an Zahlungsmitteln — 2.228.421,88 € | |
| e) | Abdeckung von Fehlbeträgen im ordentlichen Ergebnis — 0,00 € | |
| f) | Abdeckung von Fehlbeträgen im außerordentlichen Ergebnis — 0,00 € | |
| 1. | Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des ZWW vom 14.03.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Grünhain-Beierfeld wird zur Kenntnis genommen. | |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Grünhain-Beierfeld wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Grünhain-Beierfeld, samt den gesetzlichen Anlagen liegt in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, Finanzverwaltung August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld aus und ist im Internet unter www.beierfeld.de elektronisch abrufbar.
Grünhain-Beierfeld, 04.04.2023
Geißler
Bürgermeister