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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 4/2023
Aus der Verwaltung
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Information des Einwohnermeldeamtes

Einrichtung von Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit zur Einrichtung von nachfolgend erklärten Übermittlungssperren. Für diese Eintragung im Melderegister liegen im Meldeamt Formblätter aus. Auf der Homepage der Stadt Grünhain-Beierfeld finden Sie unter dem (Link „Stadtverwaltung - Formulare“) dieses Formblatt als Download. Ausgefüllt und ab dem 18. Lebensjahr persönlich unterschrieben, reichen Sie das Formblatt in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ein. Eine Begründung der einzelnen Übermittlungssperren ist nicht erforderlich. Übermittlungssperren sind unbegrenzt gültig und nur durch einen Antrag des Betroffenen aufzuheben. Unberührt von diesen Übermittlungssperren bleiben Auskünfte an Behörden und andere öffentliche Einrichtungen.

Folgende Übermittlungssperren können Sie eintragen lassen:

1.

Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften

2.

Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen

3.

Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien

4.

Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage

5.

Widerspruch gegen Internetauskunft

6.

Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Übermittlung der Jubiläen zur Veröffentlichung

Eine Übermittlung der Alters- und Ehejubiläen zur Veröffentlichung im Amtsblatt Spiegelwaldbote darf nur auf Antrag erfolgen. Diesen Antrag finden Sie weiter hinten, unter Rubrik „Glückwünsche“.