Der Umtausch der Führerscheine in Papierform auf den Führerschein im Kartenformat wird auch 2024 fortgesetzt. Das Antragsformular kann postalisch oder durch persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Die aktuelle Umtauschfrist gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1971. Diese Papier-Führerscheine verlieren zum 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit.
Wer schon im Besitz eines Karten-Führerscheins ist, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen. Entscheidend dafür wann der Umtausch erfolgen muss, ist das Ausstellungsdatum.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Papier-Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Alle Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Der Umtausch für Führerscheine von Papierform auf einen in der EU einheitlichen Führerschein im Kartenformat erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde zur Verfügung gestellt wird.
Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins (jeweils beidseitig) sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden.
Die anfallenden Kosten betragen 25,30 Euro bei Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde nur am Standort in Annaberg-Buchholz bzw. 30,40 Euro bei Versand des Führerscheins (Direktversand von der Bundesdruckerei).