Für schulpflichtige Kinder aus den Stadtteilen Grünhain, Beierfeld und Waschleithe findet die Anmeldung in der Grundschule Grünhain-Beierfeld/ ST Grünhain, Schwarzenberger Str. 20, Zimmer: 1.05. (Sekretariat), 08344 Grünhain-Beierfeld; Tel. 03774 65070 am
Mittwoch, dem 6. September 2023
von 08.00 – 12.00 Uhr sowie von 13.00 – 17.00 Uhr
sowie am
Mittwoch, dem 13. September 2023
von 08.00 – 12.00 Uhr sowie von 14.00 – 18.00 Uhr
statt.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und den Impfausweis (Nachweis Masern Schutzimpfung) im Original, das ausgefüllte Anmeldeformular sowie den Nachweis über das alleinige bzw. gemeinsame Sorgerecht (Ausstellung erfolgt durch das Jugendamt) mit.
Angemeldet werden müssen alle Kinder, die ihren Wohnsitz in Grünhain-Beierfeld haben und lt. § 27 des Sächs. Schulgesetz die Voraussetzungen erfüllen.
WICHTIG! Eine Anmeldung kann nur mit Unterschrift beider Sorgeberechtigten erfolgen.
| § 27 Abs. 1 | Schulpflichtig werden alle Kinder die vom 01.07.23 bis 30.06.24 das sechste Lebensjahr vollenden (also in der Zeit vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 geboren wurden). Die Einschulung kann - auf Anregung der Eltern - auch für Kinder erfolgen, die bis zum 30.09.24 das sechste Lebensjahr vollenden. (Dies fällt noch unter fristgemäße Einschulung.) |
| § 27 Abs. 2 | Kinder, die in der Zeit vom 01.10.24 bis zum 31.12.24 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. |
| § 27 Abs. 3 | Im Ausnahmefall können Kinder, wenn sie für den Schulbesuch geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. |
| § 27 Abs. 4 | Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter. |
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, kann zur Anmeldung ein Gesprächstermin vereinbart werden.