| 1. | Am 09. Juni 2024 finden gleichzeitig |
| die Europawahl und die Kreistagswahl statt. |
| Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. |
| 2. | Die Stadt ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: |
| Nr. des Wahlbezirks | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums | barrierefrei |
| 1 | Fritz-Körner-Haus | Pestalozzistraße 10, 08344 Grünhain-Beierfeld OT Beierfeld | {x} |
| 2 | Feuerwehrdepot | Waschleither Straße 13, 08344 Grünhain-Beierfeld OT Beierfeld |
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| 3 | Haus der Vereine | Mühlberg 52, 08344 Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe |
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| 4 | Kindertagesstätte „Klosterzwerge“ | Zwönitzer Straße 38, 08344 Grünhain-Beierfeld, OT Grünhain | {x} |
| 5 | Keglerheim | Auer Straße 82a, 08344 Grünhain-Beierfeld, OT Grünhain |
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| Die Stadt ist in 5 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. | |
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| In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten im Zeitraum bis zum 19. Mai 2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechende Symbol für Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). | |
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| Der Briefwahlvorstand tritt zur Durchführung der Zulassungsprüfung und anschließenden Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09. Juni 2024 um 16.00 Uhr im Rathaus, August-Bebel-Straße 79 in 08344 Grünhain-Beierfeld zusammen. | |
| 3. | Ausübung des Wahlrechts | |
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| Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie der amtliche Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
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| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt, für die er wahlberechtigt ist. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise einzeln gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht gefilmt oder fotografiert werden. | |
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| Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). | |
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| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
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| Ein Wahlberechtigter, der des Schreibens oder Lesens nicht mächtig bzw. der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. | |
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| Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
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| Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 17 Abs. 2 KomWG). | |
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| Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig (§ 17 Abs. 3 KomWG). | |
| 4. | Stimmzettel, Stimmenzahl, Stimmabgabe | |
| 4.1 | Wahl zum Europäischen Parlament | |
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| Der Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament (Farbe weiß/ weißlich) enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. | |
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| Jeder Wähler hat eine Stimme. | |
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| Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. | |
| 4.2 | Kommunalwahlen (Kreistagswahl) | |
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| Die Stimmzettel sind von folgender Farbe: | |
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| Kreistag hellrot | |
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| Jeder Wähler hat bei der Wahl zum Kreistag jeweils drei Stimmen: | |
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| Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer | |
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| a) | die für den Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe ihrer Bezeichnung und in der gemäß § 19 Abs. 5 bis 7 KomWO bestimmten Reihenfolge, |
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| b) | die Familiennamen, Vornamen sowie Beruf oder Stand der Bewerber in der zugelassenen Reihenfolge. Bei der Kreistagswahl sind ebenso die Postleitzahl und der Wohnort entsprechend der nach § 20 Abs. 2 KomWO bekanntgemachten Anschrift angegeben. |
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| Die Wahlen werden durch Verhältniswahl durchgeführt | |
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| Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen (panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen (kumulieren) geben. Der Wahlberechtigte gibt dabei seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, dem oder denen er seine Stimme(n) geben will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet. | |
| 5. | Wahl mit Wahlschein oder durch Briefwahl | |
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| Die Briefwahl für die Europawahl und die Kreistagswahl finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine werden jeweils gesondert mit Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden. | |
| 5.1 | Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
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| - | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt |
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| oder | |
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| - | durch Briefwahl |
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| teilnehmen. | |
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| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: | |
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| - | einen amtlichen Wahlschein, |
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| - | einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl, |
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| - | einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Europawahl |
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| und | |
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| - | einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. |
| 5.2 | Für die Kreistagswahl wird ein separater Wahlschein ausgestellt. | |
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| Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kreistagswahl besitzen, können an der Wahl | |
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| - | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für sie zuständigen Wahlkreises |
|
| oder | |
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| - | durch Briefwahl |
|
| teilnehmen. | |
|
| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: | |
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| - | einen amtlichen Wahlschein |
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| - | die seiner Wahlberechtigung entsprechenden amtlichen Stimmzettel |
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| - | einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag |
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| - | einen amtlichen orangen Wahlbriefumschlag, auf dem die Adresse aufgedruckt ist, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. |
| 5.3 | Die Wahlbriefe mit den jeweils dazugehörenden Stimmzetteln in den richtigen verschlossenen Stimmzettelumschlägen und den Wahlscheinen mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt müssen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle getrennt für die Europawahl und die Kreistagswahl übersendet werden, dass sie dort jeweils spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. | |
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| Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden. | |
Grünhain-Beierfeld, 30.04.2024