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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 6/2025
Stadt Grünhain-Beierfeld
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Führerscheinumtausch

Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum der Jahre 1999 - 2001 verlieren zum 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit. Der Antrag für den Führerscheinumtausch sollte frühzeitig gestellt werden, da sich die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch das Ausmaß der Umtauschkampagne deutlich verlängern können.

Der Umtausch erfolgt über ein Antragsformular, das auf www.erzgebirgskreis.de/fahrerlaubnisbehoerde zur Verfügung gestellt wird bzw. an den Empfängen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung sowie in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen während der Sprechzeiten erhältlich ist.

Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild in Papierform, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des Führerscheins sind an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Fahrerlaubnisbehörde, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, zu senden.

Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Informationen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten betragen 32,20 Euro. Es ist eine persönliche Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Annaberg-Buchholz erforderlich, bei der der Tausch „alt gegen neu“ erfolgt.

Die Fahrerlaubnisbehörde bittet von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch an der Hotline sowie per E-Mail abzusehen.

Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, wird dringend nahegelegt, den dafür erhältlichen Antrag zu stellen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Kontakt: Hotline: 03733 831-5320, -5305

Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de